Table of Contents |
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Klärung der Schnittstellen zwischen den Systemen des Auftraggebers und JobRouter®
3.1.2 Phase 2: Umsetzung
Erläuterung der Prozessschritte während der Umsetzung
3.1.3 Phase 3: Test
3.1.3.1 Test und Abnahme vor Go Live durch den Auftragnehmer
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3.1.7.8 Sonstige Leistungen
Festlegung und Erläuterung sonstiger Leistungen
3.2 Leistungsausschlüsse
siehe Kapitel 5. Abgrenzung
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3.4 Berichterstattung und Dokumentation
Erläuterung der Berichterstattung und Dokumentation im Projektverlauf
3.5 Qualitätssicherung
Festlegung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung
3.6 Vergütung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung für die Vertragsleistung gemäß den im Auftrag festgelegten Zahlungsbedingungen zu zahlen.dem nachfolgenden Zahlungsplan zu zahlen:
Meilenstein | Zahlung |
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Meilenstein 1: Abschluss technische Installation/Übergabe Testsystem | Einmalige Lizenzgebühr: 50% des Gesamtbetrags (nach erfolgreicher technischer Installation) Monatliche Lizenzgebühr: 0% Dienstleistung: Die Abrechnung der Projekttage erfolgt monatlich auf Basis eines Leistungsnachweises. |
Meilenstein 2: Abnahme Testsystem | Meilenstein 2: Abnahme Testsystem Einmalige Lizenzgebühr: 50% des Gesamtbetrags (nach Abnahme des Testystems) Monatliche Lizenzgebühr: 100% je Monat Dienstleistung: Die Abrechnung der Projekttage erfolgt monatlich auf Basis eines Leistungsnachweises.es. |
Meilenstein 4: Go-Live Standorte | Dienstleistung: Die Abrechnung der Projekttage erfolgt monatlich auf Basis eines Leistungsnachweises. |
Zahlungsbedingungen: sofort ( 7 Tage nach Rechnungseingang)
3.7 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit Vertragsunterschrift und läuft zunächst fest für einen Zeitraum von einem Jahr. Anschließend verlängert er sich automatisch für jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Festlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums gekündigt wird. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
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Die Parteien werden die geltenden datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
3.9 Sonstiges
Klärung sonstiger relevanter Punkte
Kapitel 3.1.2 Spezifisches Projektmanagement
) die spezifischen Service-Prozesse des Auftraggebers definiert wurden, wird die digitale Serviceakte durch den Auftragnehmer und dem Auftraggeber im Anschluss systemseitig konfiguriert. Wichtiger Hinweis: Die digitale Serviceakte in JobRouter® bietet als Lowcode-Lösung die Möglichkeit der Individualisierung an. Diese kann der Auftraggeber selbstständig durchführen. Hierbei ist dringend zu beachten, dass bei jedem Programm-Release (ca. 2–4-mal im Jahr) die Änderungen manuell durch den Auftraggeber nachgearbeitet werden müssen. Damit dies auch vollständig nachgearbeitet werden kann, legt der Auftragnehmer ein sog. Change-Log an, damit der Auftraggeber einen Überblick über die selbstständig durchgeführten Anpassungen hat.
3.10 Zeit und Ort der Leistungserbringung
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Detaillierte Informationen zum Produktumfang findet der Auftraggeber in der Produktbeschreibung Digitale Serviceakte. Diese steht zum Download unter folgendem Link bereit: Link folgt.
9.2 Umgang mit Change-/Feature-Request und Fehlermeldung
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