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5.0 Abgrenzung
Nicht-Ziele:
5.1 Implementierung von Zusatzfunktionalitäten ohne vorherige Abstimmung
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Jegliche Erweiterungen oder Zusatzfunktionalitäten, die über den in dieser Leistungsbeschreibung definierten Umfang hinausgehen, sind nicht Bestandteil dieses Projekts. Solche Anpassungen bedürfen einer gesonderten Abstimmung und können ggf. Gegenstand zukünftiger Projekte sein.
5.2 Integration weiterer Softwareprodukte
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Die Integration oder Implementierung von weiteren Softwareprodukten, die nicht explizit in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführt sind, ist nicht Teil dieses Projekts. Dies betrifft insbesondere Drittanbieterprodukte, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem digitalen Serviceprozess stehen.
5.3 Schulung externer Stakeholder
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Schulungen von externen Parteien, die nicht direkt im Serviceprozess involviert sind, sind nicht inbegriffen. Dies schließt Schulungen von Lieferanten, Kunden oder anderen externen Partnern aus.
5.4 Hardware-Beschaffung und -Installation
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Die Beschaffung, Installation und Wartung von Hardwarekomponenten, die nicht explizit im Kapitel 4.2.6 genannten Tablets des Auftraggebers enthalten sind, liegt nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.
5.5 Umfassende IT-Infrastruktur-Anpassungen
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Größere Anpassungen oder Umstrukturierungen der gesamten IT-Infrastruktur des Auftraggebers, die über die in Kapitel 4.2 genannten technischen Voraussetzungen hinausgehen, sind nicht Teil dieses Projekts.
5.6 Verantwortung für externe Systeme
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Die Verantwortung für externe Systeme wie Druckmanagement- und Archivierungssysteme, externe Produkte (alphaplus, XENTRY, TKP usw.) und Workflow Management Systeme (außerhalb von JobRouter®) liegt beim Auftraggeber.
5.7 System- und Datenbanksicherung, Backup und Desaster-Recovery
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Die Sicherung, das Backup und die Wiederherstellung von Systemen und Datenbanken sind in der Verantwortung des Auftraggebers.
Diese Nicht-Ziele dienen dazu, klare Grenzen für den Leistungsumfang zu setzen und potenzielle Missverständnisse oder übermäßige Erwartungen zu vermeiden. Änderungen oder Erweiterungen können nur durch eine gesonderte Abstimmung und Anpassung der Leistungsbeschreibung erfolgen.
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