1. Über die RPA (Prozessautomatisierung) Auftragsvorbereitung
Die RPA (robotergesteuerte Prozessautomatisierung) ist eine Softwaretechnologie, die Standardprozesse durch erlernte digitale Aufgaben automatisch abbilden kann.
Mit der Prozessautomatisierung Auftragsvorbereitung erhalten sie eine Lösung, die Ihnen die teilautomatisierte Erstellung von vorqualifizierten Aufträgen ihrer Termine aus dem Werkstattplanungssystem bzw. Dealer-Management-System ermöglicht. Im Ablauf zur automatischen Vorbereitung der Aufträge werden eine Vielzahl wichtiger Details verarbeitet. Sie erhalten mit dem System die Möglichkeit Kunden- und Fahrzeugdaten sowie wichtige Termininformationen aus Ihrem Werkstattplanungssystem zu übernehmen, verschiedene Prüfungen nach Vorgaben automatisiert durchzuführen und auf Basis dieser Informationen ein Auftrag zu eröffnen.
Ziel ist es, insbesondere eine Effizienzsteigerung und Freisetzung von Ressourcen im Autohaus zu erreichen. Gleichzeitig soll mittels Prozessautomatisierung die Qualität vorzubereitender Aufträge gesteigert und die Mitarbeiter entlastet werden.
In den folgenden Punkten erläutern wir die Leistungen der Lösung.
2. Leistungsumfang und Produktbeschreibung
2.1 Leistungsumfang Implementierung
Die aubex GmbH erbringt folgende Leistungen:
Digitaler Kickoff mit dem Projektteam
Unterstützung bei der Standardisierung der Dispopositionen (Mapping)
Technische Installation des BOT-Clients in der Kundenumgebung
Einrichtung eines Mandanten je Firma inkl. angegliederten Filialen in der Plattform der aubex GmbH
Bereitstellung und Konfiguration des Prozesses innerhalb des Mandanten
Einrichten von Triggern und Zeitplänen zur Automatisierung der Ausführungen
Initiierung eines Zugriffs- und Funktionstestlaufs
Einweisung der Anwender in das System und den Prozessablauf für die Auftragsvorbereitung
Vorbereitung und Durchführung des Go Live
2.2. Produktbeschreibung
2.2.1 Auftragsvorbereitung VW
Verwendete Programme:
Werkstattplanungssystem & DMS: CROSS
Websysteme: Elsa Pro, iSport
Die Prozessbeschreibung (PDD) wird mit Start der Testphase zur Verfügung gestellt.
3. Leistungsabgrenzung
Die aubex GmbH ist nicht verantwortlich für:
Die Datenqualität, die sich aus den Importen der Quellsystemen ergibt
Die Funktionalität der Quellsysteme auf die die Prozessautomatisierung aufbaut
Die Einrichtung und Konfiguration notwendiger Systemzugriffe der Anwender
4. Mitwirkungspflicht
Folgende Leistungen sind vom Kunden kostenfrei zu erbringen.
Bereitstellung einer technischen Umgebung gemäß der Systemvoraussetzungen (siehe separates Dokument)
Bereitstellung eines festen Fernwartungs-Zugriffs mittels TeamViewer zur Durchführung von Installation und Support
Einrichtung notwendiger Userrechte und Konfigurationen gemäß der Systemvoraussetzungen bei den Anwendern
Kunde stellt die für die Einrichtung und den Betrieb erforderlichen fachlichen Informationen bereit
Kunde erwirbt für seinen Mandanten innerhalb der Plattform Umgebung der aubex eine Bot-Lizenz mit Nutzungsrecht für den von aubex zur Verfügung gestellten Prozess
5. Datenschutz und Geheimhaltung
Der Auftraggeber wird bei der Nutzung der RPA Lösung die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Der Auftragnehmer ist insoweit nicht Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass separat in einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung insbesondere Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen und die im Rahmen der Auftragsverarbeitung bestehenden Pflichten und Rechte des Auftraggebers festgelegt werden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten.
Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Auftragnehmers als auch des Auftraggebers, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Auftragnehmers erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich der Auftragnehmer vom Auftraggeber vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.
6. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diesem Vertrag liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers in Ihrer jeweils aktuellen Fassung zugrunde. Bei Widersprüchen zwischen den Regelungen dieser Leistungsbeschreibung und den vorangehend bezeichneten AGB gelten die Regelungen dieser Leistungsbeschreibung vorrangig.
7. Wartung/Instandhaltung
Im Rahmen der Instandhaltung werden erforderliche Anpassungen am Prozessablauf durchgeführt und bereitgestellt.
Gründe für erforderliche Anpassungen sind:
Änderungen in der Bedienoberfläche der automatisierten Systeme (CROSS, Elsa Pro, iSport)
Technische Änderungen im definierten Prozessablauf zwischen oder innerhalb der relevanten Systeme
8. Support
(siehe Supportbedingungen)
9. Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung der in dieser Leistungsbeschreibung definierten Leistungen erfolgt nach nachfolgendem Zahlungsplan:
Meilenstein | Zahlung |
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Mit Bereitstellung der vollständigen Voraussetzungen zu dem gemeinsam vereinbarten Zeitpunkt werden die Plattform Lizenzen bestellt und die Aufträge in Rechnung gestellt. | Einmalige RPA Prozess Lizenzgebühr Einmalige Installationspauschale Monatliche RPA Platform Lizenzgebühr Monatliche Hostinggebühr Monatliche BOT Wartung/Miete* |
Option 1: Wichtiger Hinweis - Verlängerung des Vertragsverhältnisses nach Ablauf der Testphase
Der Auftraggeber erkennt an, dass die vereinbarte Gebühr für die volle Laufzeit des Vertrags, einschließlich der Testmonate, zu zahlen ist, sofern keine Kündigung des Vertrags vor Ablauf der Testphase erfolgt. Sofern der Auftraggeber nicht bis zum Ende der Testphase schriftlich kündigt, wird der Vertrag automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement überführt, und der Auftraggeber verpflichtet sich, die volle Gebühr für die gesamte Laufzeit (12 Monate) zu entrichten.
Option 2: Wichtiger Hinweis - Verlängerung des Vertragsverhältnisses nach Ablauf der Testphase
Der Auftraggeber erkennt an, dass die vereinbarte Gebühr für die volle Laufzeit (12 Monate) des Vertrags, einschließlich der Testmonate, zu zahlen ist, sofern die Testphase in einem regulären Vertragsverhältnis (optional) mündet.
Nach Ablauf der vereinbarten Testphase wird das Consultingteam rechtzeitig, jedoch spätestens zwei Wochen vor Ende der Testphase, mit den Auftraggebern in Kontakt treten, um die Entscheidung über eine Anschlussoption zu erörtern. Sollte der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Kontaktaufnahme keine gegenteilige Mitteilung machen, tritt automatisch ein reguläres Vertragsverhältnis in Kraft, das die im Angebot festgelegten Bedingungen beinhaltet.